Wer bekommt Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4)?
Grob vereinfacht:
- Jeder der dauerhaft in Deutschland lebt,
- arbeitsfähig ist,
- keine Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht und
- nicht vom Katalog der Ausschlüsse des § 7 Abs. 1 Satz 2, 4a und 5 SGB II erfasst wird.
Welche Leistungen werden vom Jobcenter erbracht?
- Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
- Leistungen, die das „menschenwürdige“ (Über-)Leben
sichern sollen.
Wir beschäftigen uns nachfolgend nur mit den Leistungen,
die das Überleben sichern sollen!